Viel Zustimmung erntete Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) für seinen Vorschlag, ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum in Österreich einzuführen. Das Verbot soll auch Messer bestimmter Art umfassen, etwa Einhandmesser oder "Messer mit gewisser Klingenlänge", wie es aus dem Ministerium hieß. Neben dem grünen Koalitionspartner sprach sich auch Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) für eine solche Maßnahme aus. Für die Freiheitlichen stellt die geplante Maßnahme hingegen ein "Enteignungspaket zulasten der Österreicher" dar, wie der blaue Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer kritisierte. Karner hat Expertinnen und Experten aus dem Innenministerium und den Landespolizeidirektionen den Auftrag erteilt, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.

Praterstern in Wien
Der Bereich Praterstern ist aktuell die einzige Waffenverbotszone in Wien. Das Tragen von Waffen, aber auch Messern ist innerhalb der Zonen – mit nur wenigen Ausnahmen – verboten. Erlaubt sind Gegenstände wie Pfeffersprays zur Selbstverteidigung für Personen ab 18 Jahren.
Foto: Christian Fischer

Bisher ermöglicht das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), dass die Landespolizeidirektionen zeitlich und örtlich beschränkte Waffenverbotszonen verordnen. Diese sind für drei Monate gültig, dann können sie für ein weiteres Vierteljahr erneuert werden. In diesen Zonen dürfen Beamte Personen auf Waffen durchsuchen. Aktuell gibt es in Wien einen solchen Bereich. In Innsbruck sind es zwei, konkret die Bogenmeile sowie ein Abschnitt beim Hauptbahnhof.

In Wien wurde der Verkehrsknotenpunkt Praterstern samt Venediger Au am 1. Februar 2019 zur Waffenverbotszone erklärt, die Verordnung wurde seither immer wieder erneuert. Zum gleichen Zeitpunkt trat auch ein Waffenverbot beim Donaukanal im Bereich Franz-Josefs-Kai in Kraft. Diese Verordnung wurde im Februar 2021 nicht wieder verlängert, teilte eine Sprecherin der Polizei dem STANDARD mit.

Zumindest 85 Messer im Vorjahr am Praterstern sichergestellt

Im Bereich Praterstern sind weiterhin nicht nur Waffen, sondern auch gefährliche Gegenstände verboten, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, "Gewalt gegen Menschen (oder Sachen) auszuüben", wie es in der Verordnung heißt. Personen, die einen nachvollziehbaren Grund für das Mitführen vorbringen können, sind davon ausgenommen. Auch Pfeffersprays sind erlaubt, sofern die Person 18 Jahre alt ist und der Spray der Selbstverteidigung dient.

Eine polizeiliche Auswertung für den STANDARD zeigt, dass beim Praterstern im Vorjahr von Anfang Jänner bis Ende November 101 Waffen sichergestellt wurden, darunter 85 Messer. Zahlen für den Dezember lagen noch nicht vor. Das ist im Jahresvergleich die bisher höchste Zahl an sichergestellten Waffen. Im ersten Jahr waren es ab dem 1. Februar 2019 insgesamt 87 Waffen (darunter 72 Messer). In den folgenden Jahren wurden zwischen 56 und 64 Waffen registriert. Die Polizei verweist aber auch darauf, dass die Corona-Pandemie sowie Schwerpunktaktionen Auswirkungen auf die Zahlen haben.

Neben Messern wurden am Praterstern auch gefährliche Gegenstände wie ein Teleskopschlagstock, Schlagringe, unbefugt mitgeführte Pfeffersprays, eine Schreckschusspistole oder Patronen mit einem Kaliber von 7,65 Millimetern abgenommen.

Wird jemand in einer Waffenverbotszone mit einem gefährlichen Gegenstand erwischt, muss er diesen gegen eine Bescheinigung abgeben – und außerdem mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Beim Praterstern verhängte die Polizei seit Beginn der Maßnahme am 1. Februar 2019 insgesamt 323 Anzeigen nach dem Sicherheitspolizeigesetz sowie 19 Anzeigen nach dem Waffengesetz. (David Krutzler, 15.3.2024)