So schnell kann es gehen: Und die 70er, die auf vielen beliebten Motorradstrecken explizit für Einspurige, nicht für mehrspurige Fahrzeuge gelten, beginnen sich noch einmal zu rächen. Denn damit wirkt die Verschärfung der aktuellen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Motorräder schon um 30 km/h eher als für Autos. Die 34. StVO-Novelle sieht unter anderem vor, dass bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts sowie 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt werden kann.

Der Osterhase reißt sich am Motorrad hoffentlich zusammen, denn sonst droht er zu früh zu kommen, wie bei Johanna Mikl-Leitner – oder zu Fuß, weil ihm das Motorrad beschlagnahmt wird.
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Mit 160 statt der maximal erlaubten 70 km/h wurde am Freitag ein 24-Jähriger aus dem Bezirk St. Pölten in St. Veit an der Gölsen im Bezirk Lilienfeld geblitzt. In der Folge wurde sein Motorrad beschlagnahmt und ihm auch gleich der Führerschein abgenommen.

Kalte Kuchl, heißer Reifen

Zumindest Letzteres kennt nun auch ein Motorradfahrer aus dem Bezirk Baden. Er war ebenfalls am Freitag mit dem Motorrad im 70er zu schnell unterwegs. In der Nähe der Kalten Kuchl wurde der Biker mit 139 km/h geblitzt, bevor ihm der Führerschein abgenommen wurde. (glu, APA, 25.3.2024)