Eine Sammelbeschwerde gegen den neuen ORF-Beitrag wird offenbar vom Verfassungsgerichtshof inhaltlich geprüft. Das schließt der Prozessfinanzierer LVA24 aus einer Aufforderung des Höchstgerichts an die Bundesregierung, zu der Sammelbeschwerde Stellung zu nehmen. Laut dem Prozessfinanzierer haben die Beschwerdeführer beantragt, das gesamte ORF-Beitrags-Gesetz 2024 als verfassungswidrig aufzuheben. Beim Verfassungsgerichtshof hieß es auf STANDARD-Anfrage lediglich, man könne laufende Verfahren nicht kommentieren.

Schriftzug
Eine Sammelbeschwerde gegen den ORF-Beitrag für alle (oder besser: von allen) liegt beim Verfassungsgerichtshof.
Harald Fidler

"Etappensieg"

Die LVA24 argumentierte in früheren Aussendungen etwa, dass reine Streamingnutzer bisher nicht das volle ORF-Angebot nutzen könnten, sie müssten aber vollen ORF-Beitrag zahlen. Der ORF kündigte volles Livestreaming für das Frühjahr 2024 an. Die Vollversion der neuen Streamingplattform ORF On soll nun in der zweiten Mai-Hälfte kommen, bisher gibt es eine Betaversion.

Nun spricht sie in einer Aussendung von einem "Etappensieg" in dem Verfahren, weil das Höchstgericht die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert hat.

Höchstgericht hob GIS 2022 wegen Streaming-Ausnahme auf

Der Verfassungsgerichtshof hat 2022 die bisherige ORF-Gebühr GIS als verfassungswidrig aufgehoben, gerade weil sie Streaming als wesentliche Nutzungsmöglichkeit von ORF-Inhalten von der Zahlungspflicht ausnahm. Er verlangte damals eine unabhängige Finanzierung des ORF mit einem breiten Angebot im Sinne des öffentlichen Auftrags. Mit dem neuen ORF-Beitrag von allen reagierte der Gesetzgeber – die Parlamentsmehrheit der Regierung von ÖVP und Grünen – 2023 auf die Aufhebung der GIS-Bestimmungen.

Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag von allen Hauptwohnsitzen und von Unternehmen unabhängig vom Empfang eingehoben, weiterhin mit Ausnahmen für einkommensschwache Haushalte. Der ORF erhält nach Kürzungen statt 18,59 Euro monatlich nun 15,30 Euro pro Haushalt. Der Bund strich seine bisher auf die GIS eingehobenen Abgaben wie Umsatzsteuer und Kunstförderungsbeitrag im Umfang von 3,86 Euro. Einzelne Länder wie Wien, Niederösterreich und Salzburg verzichteten auf Landesabgaben auf den Beitrag, Vorarlberg und Oberösterreich taten das schon bei der GIS. (Harald Fidler, 19.3.2024)