Schon die zweite Instanz ließ die Universitätenkonferenz mit ihrer Beschwerde über die – aus ihrer Sicht – rechtswidrige Bestellung von Publikumsräten durch Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) abblitzen. Die Medienbehörde KommAustria sieht sich nicht zuständig für die Kontrolle ministeriellen Handelns. Und das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Behörde. Der Präsident der Universitätenkonferenz, Oliver Vitouch, vermisst hier auf STANDARD-Anfrage "wirksame Rechtsaufsicht" für das Handeln von Regierungsmitgliedern.

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Keine wirksame Rechtsaufsicht für Bestellungen von ORF-Räten durch Minister, moniert der Präsident der Uni-Konferenz, Oliver Vitouch.
Harald Fidler

"Als unbegründet abgewiesen"

"Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen", entschied das Bundesverwaltungsgericht. Aus formalen Gründen, zitiert Vitouch aus der Entscheidung: "Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf ein Verwaltungsgericht auf Grund einer gegen eine Zurückweisung erhobenen Beschwerde nur über die Rechtmäßigkeit des Zurückweisungsbescheides, nicht hingegen meritorisch über den Antrag selbst entscheiden."

Worum geht es? Derzeit bestellt der Bundeskanzler oder eine Medienministerin 17 von 30 Publikumsräten aus Dreiervorschlägen von Organisationen, die laut Gesetz repräsentativ für gesellschaftliche Gruppen sein sollen. Die Universitätenkonferenz machte einen solchen fachlich hochkarätigen Dreiervorschlag für den Bereich "Hochschulen". Einen einzelnen Vorschlag für diesen Vertretungsbereich schickte noch der ÖVP-nahe Linzer Verein "Academia Superior – Gesellschaft für Zukunftsforschung" – den renommierten Genetiker Markus Hengstschläger. Diesen suchte Medienministerin Raab aus.

"Keine wirksame Rechtsaufsicht"

Dagegen legte die Universitätenkonferenz Beschwerde zunächst bei der Medienbehörde, dann in zweiter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht ein und blitzte ab – die Behörde sei nicht zuständig für die Kontrolle ministeriellen Handelns. Vitouch, Präsident der Universitätenkonferenz, erklärt dazu auf STANDARD-Anfrage: "Als Sukkus bleibt in unseren Augen: Wenn ein Regierungsmitglied, diesfalls Medienministerin Raab, unserer Rechtsauffassung nach rechtswidrig in den Publikumsrat entsendet, gibt es keine wirksame Rechtsaufsicht hierfür, da die KommAustria nach Auffassung von Bundesverwaltungsgericht und Verfassungsgerichtshof unzuständig ist – mit theoretischer Ausnahme einer Ministeranklage nach Artikel 142 Bundesverfassungsgesetz."

Der Verfassungsgerichtshof hat im Herbst Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Bestellung von Stiftungsräten und Publikumsräten aufgehoben. Bis Ende März 2025 hat der Gesetzgeber Zeit für eine Reparatur.

Das Bundesverwaltungsgericht verweist in seiner Entscheidung zur Beschwerde der Universitätenkonferenz darauf: "Die betroffenen Normen des ORF-G bleiben zur Gänze anwendbar und wurden 'verfassungsrechtlich unangreifbar', somit 'immunisiert'. Die Einleitung eines weiteren Gesetzesprüfungsverfahrens und eine – neuerliche – Aufhebung etwa aufgrund anderer Bedenken kommt nicht in Betracht", verweist das Bundesverwaltungsgericht auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs von 2021.

In seiner Entscheidung hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass eine Revision dagegen an den Verwaltungsgerichtshof möglich ist. Der sachkundige ORF-Jurist Josef Lusser erklärte am Donnerstag im ORF-Publikumsrat, auch Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof seien gegen die Entscheidung möglich.

Keine Rechtsmittel der Universitätenkonferenz

Der Presseclub Concordia, der parallel eine Publikumsbeschwerde gegen die Bestellung der ORF-Gremien führt und ebenfalls vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde, kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der zweiten Instanz an.

Die Universitätenkonferenz wird laut Vitouch keine weiteren Rechtsmittel ergreifen, wegen der Regelungslücke gebe es ja "keine wirksame Rechtsaufsicht". Der scheidende Rektor der Uni Klagenfurt: "Es handelt sich erwiesenermaßen um 'folgenloses Recht'." (Harald Fidler, 15.3.2024)