Die Saga um den Testbetrieb selbstfahrender Autos ist um ein Novum reicher. Erstmals, jedenfalls soweit bekannt, ist es nämlich zu einem versuchten Diebstahl eines Fahrzeugs gekommen. Betroffen ist der Anbieter Waymo, der zum Google-Mutterkonzern Alphabet gehört.

Wie die "Los Angeles Times" berichtet, stieg ein Mann in ein Taxi ein, während es am Samstagabend einen Passagier an einer Straßenecke in der Innenstadt hatte aussteigen lassen. Anschließend versuchte der – in den Worten von Waymo – "unautorisierte Fußgänger", den Wagen zu steuern. Mitarbeiter des Rider-Support-Teams von Waymo bemerkten den Vorfall und ersuchten ihn, das Auto wieder zu verlassen.

Ein selbstfahrendes Taxi von Waymo in San Francisco.
Der Vorfall mit einem Waymo-Taxi dürfte der erste dokumentierte versuchte Diebstahl eines selbstfahrenden Taxis sein.
APA/Getty Images via AFP/GETTY I

Mutmaßlicher Autodieb blieb zwei Stunden lang sitzen

Nachdem der mutmaßliche Autodieb dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, kontaktierte das Team die Polizei. Knapp zwei Stunden nachdem er eingestiegen war, wurde der 34-Jährige schließlich festgenommen. Das Auto hatte sich aufgrund des Eingreifens der Fernbetreuer in der gesamten Zeit nicht von der Stelle bewegt. Es gab keine Verletzten, und auch das Fahrzeug wurde nicht beschädigt.

Los Angeles ist nach San Francisco die zweite Teststadt für Waymo. Zuletzt erlaubte die California Public Utilities Commission dem Unternehmen, den Probebetrieb ins Umland der Metropole und nach San Mateo auszuweiten, was allerdings auch Kritik nach sich zog. Karen Bass, Bürgermeisterin von Los Angeles, forderte zudem mehr Regulierungsmöglichkeiten für die städtischen Behörden.

Die gescheiterte Fahrzeugentwendung ist ein, gemessen an anderen Ereignissen, glimpflicher Vorfall. In San Francisco wurde im Februar ein Waymo-Taxi von einer Menschenmenge zunächst beschädigt und schließlich angezündet. Da zu dem Zeitpunkt kein Passagier an Bord war, gab es keinen Personenschaden. Das Motiv für den Zerstörungsakt ist noch Gegenstand von Ermittlungen. (red, 5.3.2024)