FPÖ-Chef Herbert Kickl hat ein weiteres Mal mit seiner Unterlassungsklage gegen den ORF wegen der Bezeichnung "blaue Regierungsbande" gewonnen. Die Bezeichnung war im Rahmen eines "ZiB-Magazin"-Beitrags im Mai 2022 mit dem Titel "Ministerkarussell dreht sich weiter" gefallen. Bereits im vergangenen Herbst bekamen die Freiheitlichen vor dem Handelsgericht recht. Nun entschied auch das Oberlandesgericht Wien laut APA zugunsten der Partei.

Logo ZiB-Magazin
Das Wiener Oberlandesgericht sieht die "ZiB-Magazin"-Äußerung über eine "blaue Regierungsbande" als unzulässigen Wertungsexzess.
ORF Screenshot

Der ORF hatte gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Berufung erhoben. Der öffentlich-rechtliche Sender argumentierte, dass Kickl gar nicht angesprochen gewesen sei, sondern nur die übrigen freiheitlichen Mitglieder der damaligen Bundesregierung. Zudem handle es sich um keinen strafrechtlichen Vorwurf. Letztlich wurde ausgeführt, dass die Bezeichnung "Regierungsbande" vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Die FPÖ ist dem entgegengetreten, das OLG hat die Berufung des ORF nun abgewiesen. Zusammengefasst handle es sich um einen ehrenrührigen und damit unzulässigen Wertungsexzess, heißt es. Kickl habe mit seinen Vorgängern, die im Ibiza-Video vorkommen und auf die sich der ORF bezogen hatte, nichts zu tun. Es fehle daher am Tatsachensubstrat für die Äußerung einer derartigen Behauptung, noch dazu in einer Nachrichtensendung.

Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) wurde nicht zugelassen. Dem ORF bleibt nun nur noch die Erhebung einer außerordentlichen Revision. (APA, 21.2.2024)