Franziska Giffey, Bürgermeisterin in Berlin, bei einer Aktion des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Equal Pay Day im Jahr 2022.
Franziska Giffey,Bürgermeisterin in Berlin, bei einer Aktion des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Equal Pay Day im Jahr 2022.
IMAGO/epd

Berlin – Lohntransparenz ist in vielen Ländern Thema. In Deutschland nutzen aber nur wenige Beschäftigte ihr Recht, im Sinne von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern nach dem Verdienst ihrer Kollegen zu fragen. Das zeigt der zweite Bericht, mit dem die deutsche Bundesregierung die Wirksamkeit des 2017 in Kraft getretenen, sogenannten Entgelttransparenzgesetzes überprüft hat. Nun sind Novellen geplant.

Ernüchternder Bericht

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wertete den Bericht am Mittwoch in Berlin als sehr ernüchternd und kündigte eine Novelle an. Dem Gutachten zufolge hat die Mehrheit der Beschäftigten weder eine Auskunft verlangt, noch plant sie, dies in absehbarer Zukunft zu tun. "Konkret geben vier Prozent der Beschäftigten an, eine Auskunftsanfrage gestellt zu haben", schrieben die Autor:innen des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Tübingen.

Gleichwertige Arbeit gleich bezahlen

Durch das Gesetz können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Auskunft darüber verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit verdienen. So soll die Bezahlung mit dem Lohn von Kolleg:innen des anderen Geschlechts verglichen werden können. Gleiche oder gleichwertige Arbeit sollte gleich bezahlt werden. Laut Statistischem Bundesamt verdienten Frauen 2022 im Schnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer – wegen oft schlechter bezahlter Berufe und mehr Teilzeit. Aber auch bei vergleichbarer Tätigkeit waren es pro Stunde sieben Prozent weniger. In Österreich verdienen Frauen 18,8 Prozent weniger als Männer (brutto pro Stunde).

Im April dieses Jahres hat das EU-Parlament Verhandlungen mit den EU-Regierungen über neue Richtlinien zur Lohntransparenz beschlossen. Diese Richtlinien sehen unter anderem eine Verpflichtung für Unternehmen vor, über geschlechterspezifische Lohnunterschiede zu berichten. Beträgt das Lohngefälle mehr als 2,5 Prozent, müssen die Unternehmen einen Aktionsplan für die Gleichstellung erstellen. Zudem sollen Unternehmen ab 50 Beschäftigen Berichte vorlegen. In Österreich sind Einkommensberichte erst ab 150 Mitarbeiter:innen vorgesehen. (APA, dpa, red, 24.8.2023)