Steuerberater Herbert Kovar erklärt, wer für die Grunderwerbsteuer haftet.
derStandard.at in Kooperation mit Immoredo

Grundsätzlich haften der Käufer und der Verkäufer solidarisch für die Grunderwerbsteuer. Bei Erbschaften und Schenkungen hingegen haftet nur der Erwerber.

Es ist ratsam, sich an einen rechtlichen Vertreter wie z. B. einen Notar oder einen Rechtsanwalt in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu wenden, um sich allfällige Sorgen zu ersparen. In diesem Fall werden alle Formalitäten, beispielsweise die Anzeige bei den Finanzbehörden bezüglich des grunderwerbsteuerlichen Vorgangs und die Abfuhr der Grunderwerbsteuer, übernommen, und damit gibt es auch kein weiteres Haftungsrisiko für den Kunden.